Die Kirchenverwaltung

Manager im Hintergrund

Eine so große, bedeutende Kirche wie die Basilika St. Ulrich und Afra stellt eine besondere Herausforderung für die gesamte Pfarrgemeinde dar. Einerseits - als Grabeskirche der Bistumspatrone Ulrich, Afra und Simpert von überregionaler Bedeutung für Stadt und Diözese - gilt es die Schönheit des Kirchenraumes zu erhalten, andererseits muss dieser Raum auch den heutigen gottesdienstlichen Erfordernissen einer Pfarrgemeinde genügen. Daneben ist die Pfarrgemeinde Träger einer Kindertagesstätte mit 6 Gruppen und unterhält ein Pfarrheim.

Hieraus leitet sich ein breitgefächertes Spektrum an Aufgaben für die Kirchenverwaltung ab. Es gilt die seit Jahren umfangreichen Neubau- und Renovierungsmaßnahmen zu planen und durchzuführen.

Das Gremium ist verpflichtet einen Haushaltsplan aufzustellen. Weiterhin werden alle finanziellen Fragen und viele Personalangelegenheiten erledigt. Alle diese wichtigen Aufgaben werden von den acht Mitgliedern ehrenamtlich wahrgenommen.

Die Pfarrgemeinde wählt die Mitglieder der Kirchenverwaltung in demokratischer Wahl aus ihrer Mitte. Vorstand der Kirchenverwaltung ist satzungsgemäß Pfarrer Christoph Hänsler, der von den Mitgliedern gewählte Kirchenpfleger ist für die Kassen- und Rechnungsführung zuständig. Alle Entscheidungen der Kirchenverwaltung werden demokratisch getroffen.

In einer Pfarrei mit knapp 8000 Katholiken besteht die Kirchenverwaltung aus dem Pfarrer (der zugleich der Vorstand der KV ist) und weiteren acht Mitgliedern der Pfarrei. Die Kirchenverwaltungs-Mitglieder werden von den Wahlberechtigten der Kirchengemeinde für sechs Jahre gewählt. Zusätzlich besteht noch die Möglichkeit der Berufung von einzelnen Sachverständigen. Wahlberechtigt ist, wer der römisch-katholischen Kirche angehört, im Bereich der Kirchengemeinde seinen Hauptwohnsitz hat und am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat. Wählbar ist, wer der römisch-katholischen Kirche angehört, deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, im Bereich der Kirchengemeinde seinen Hauptwohnsitz hat, kirchensteuerpflichtig ist und am Wahltag das 21. Lebensjahr vollendet hat.

Die Kirchenverwaltung unserer Pfarrei …

  • ... ist das Verwaltungs- und Vertretungsorgan der Kirchengemeinde und der Kirchenstiftung
  • ... trägt die Verantwortung für das Kirchenstiftungsvermögen
  • ... ist verpflichtet, das anvertraute Vermögen bestmöglich zu verwalten und zu erhalten
  • ... sorgt für die Befriedigung der Ortskirchenbedürfnisse
  • ... hat die Kirchenstiftung als Vertretungsorgan nach außen zu vertreten
  • ... wählt einen Kirchenpfleger, der für die Kassen- und Rechnungsführung zuständig ist

Ihre Verwaltungstätigkeit wird eingeschränkt …

  • ... durch notwendige Einholung der oberhirtlichen oder stiftungsaufsichtlichen Genehmigung bei genehmigungspflichtigen Rechtsgeschäften
  • ... kein Verfügungsrecht steht der Kirchenverwaltung hinsichtlich der dem gottesdienstlichen Gebrauch gewidmeten Gegenstände zu
  • ... Einmischung in Angelegenheiten, die das geistliche Amt betreffen, sind unzulässig (z. B. Abhaltung von Gottesdiensten, Gestaltung der Kirche usw.)
  • ... keine Einflussnahme auf die Festsetzung der Gottesdienstzeiten